W I L L K O M M E N
Schön, dass Sie uns gefunden haben.
Ich wurde im März 2021 zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Kirchheimbolanden ernannt. Als Amtsnachfolger des Notars Dr. Werner Schulte verwahre ich dessen Urkunden und Akten. Gerne unterstützen mein Team und ich Sie fortan bei Ihren neuen, anstehenden Vorhaben.
Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Besuch in unseren Amtsräumen in Kirchheimbolanden und in Eisenberg (Pfalz).
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Ihr Notar
Jan C. Martin
Ich wurde im März 2021 zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Kirchheimbolanden ernannt. Als Amtsnachfolger des Notars Dr. Werner Schulte verwahre ich dessen Urkunden und Akten. Gerne unterstützen mein Team und ich Sie fortan bei Ihren neuen, anstehenden Vorhaben.
Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Besuch in unseren Amtsräumen in Kirchheimbolanden und in Eisenberg (Pfalz).
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Ihr Notar
Jan C. Martin
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten der notariellen Tätigkeit. Der Notar begleitet Sie hier bei sämtlichen Transaktionen, egal ob "entgeltlich" - etwa dem Kauf neuer/gebrauchter Immobilien, Eigentumswohnungen, Baugrundstücken und Acker- und Wiesengrundstücken - oder "unentgeltlich" - etwa Schenkungen oder Übergaben mit Nießbrauchs- oder Wohnrechten. Auch bei der Bestellung von Grundpfandrechten bedarf es regelmäßig der notariellen Unterstützung.
Bei der Auswahl des Notars sind die Parteien "frei", d.h. es gibt keine Zuständigkeit eines bestimmten Notars z.B. für Landkreise, Gemarkungen oder den Wohnsitz der Beteiligten.
Gerne unterstützen mein Team und ich Sie bei Ihren Angelegenheiten auf dem Gebiet des Immobilienrechts.
Bei der Auswahl des Notars sind die Parteien "frei", d.h. es gibt keine Zuständigkeit eines bestimmten Notars z.B. für Landkreise, Gemarkungen oder den Wohnsitz der Beteiligten.
Gerne unterstützen mein Team und ich Sie bei Ihren Angelegenheiten auf dem Gebiet des Immobilienrechts.
Erbrecht
Egal, ob "klassische Ehegattentestamente" oder komplizierte Patch-Work-Konstellationen: Ihr Notar berät Sie umfassend und gestaltet mit Ihnen Ihr maßgeschneidertes Testament.
Auch nach dem eingetretenen Erbfall helfen wir Ihnen gerne bei den erforderlichen Formalitäten, wie der Beantragung eines Erbscheins oder einer Erbausschlagung.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei einer Erbauseinandersetzung und beantworten Ihre Fragen zu dem Thema Erbrecht.
Auch nach dem eingetretenen Erbfall helfen wir Ihnen gerne bei den erforderlichen Formalitäten, wie der Beantragung eines Erbscheins oder einer Erbausschlagung.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei einer Erbauseinandersetzung und beantworten Ihre Fragen zu dem Thema Erbrecht.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihr Notar hilft Ihnen bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform (z.B. GmbH, Unternehmergesellschaft oder Personengesellschaft), entwirft Ihnen einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag und begleitet Sie bei der Erledigung der Gründungsformalitäten - etwa der Handelsregisterkorrespondenz.
Auch nach Gründung Ihrer Gesellschaft stehen wir Ihnen z.B. bei jeglichen Änderungen / Anpassungen Ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur und Satzung, der Zusammensetzung der Geschäftsführung und sämtlichen Registerangelegenheiten jederzeit gerne beratend und gestalterisch zur Seite.
Familienrecht
Auch auf dem Gebiet des Familienrechts steht Ihnen Ihr Notar beratend zur Seite: Gerne entwerfe ich Ihnen vor oder nach der Eheschließung Ihren individuellen Ehevertrag und unterstütze Sie bei ehebedingten Zuwendungen. Auch Paaren, die keine "Ehe" im rechtlichen Sinne schließen möchten (sog. Nichteheliche Lebensgemeinschaft), stehe ich als Notar beratend und gestalterisch zur Seite.
Im schlimmsten Fall, der Scheidung, hilft Ihnen Ihr Notar eine einvernehmliche gemeinsame Lösung zu finden und entwickelt mit Ihnen eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Gerne stehen mein Team und ich Ihnen auch bei sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten, etwa Adoptionen (Erwachsenen- und Minderjährigenadoptionen), sowie Vaterschaftsanerkennungen zur Verfügung.
Im schlimmsten Fall, der Scheidung, hilft Ihnen Ihr Notar eine einvernehmliche gemeinsame Lösung zu finden und entwickelt mit Ihnen eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Gerne stehen mein Team und ich Ihnen auch bei sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten, etwa Adoptionen (Erwachsenen- und Minderjährigenadoptionen), sowie Vaterschaftsanerkennungen zur Verfügung.
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder können ohne eine auf sie lautende Vorsorgevollmacht nicht wirksam für Sie handeln. Wir helfen Ihnen dabei, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen und eine gerichtliche Betreuung und die damit verbundenen Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer den gesetzlichen Anforderungen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehenden Patientenverfügung.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer den gesetzlichen Anforderungen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehenden Patientenverfügung.