Immobilienrecht.
Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie ist möglicherweise die größte und wichtigste Investition Ihres Lebens. Gleichzeitig handelt es sich auch rechtlich um einen hochkomplexen, facettenreichen Vorgang.
Als Ihr Notar stelle ich sicher, dass der Vertrag sowohl für Verkäufer als auch für Käufer die größtmöglichen Sicherheiten bietet. Insbesondere soll keine der Parteien ungesicherte Vorleistungen eingehen, weshalb die Zahlung des Kaufpreises regelmäßig von sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen abhängt. Gleichzeitig erfolgt die "Schlüsselübergabe" und Eigentumsumschreibung im Normalfall erst dann, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat. Diese rechtlichen Mechanismen finden sich in Ihrem notariellen Vertrag wieder, den ich Ihnen gerne im Rahmen der Beurkundung ausführlich erläutere.
Selbstverständlich ist kein Vorgang wie der andere, weshalb mein Team und ich ein besonderes Augenmerk auf die individuellen Besonderheiten Ihres Vorhabens werfen und Ihre Wünsche sorgfältig berücksichtigen. Wir bereiten Ihnen einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf vor, ich erläutere Ihnen diesen ausführlich im Rahmen der Beurkundung und wir kümmern uns anschließend um die vollständige Abwicklung Ihres Vertrages.
Die Auswahl Ihres Notars obliegt alleine Ihnen. Es gibt keine "Zuständigkeiten" von Notaren für bestimmte Gemarkungen oder den Wohnsitz des Verkäufers/Käufers. Sie müssen sich schlicht auf einen gemeinsamen Notar einigen.
Auch die Notarkosten sind nicht "von Notar zu Notar" unterschiedlich, sondern sind einheitlich gesetzlich geregelt und richten sich ausschließlich nach dem Gegenstandswert.
Wenn wir Sie bei Ihrem Immobilienkauf / -verkauf begleiten sollen, füllen Sie gerne unsere Checkliste zur Vorbereitung des Vorgangs aus und übersenden Sie uns diese per Mail oder Post, oder kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Kauf von Immobilien zur Verfügung.
Als Ihr Notar stelle ich sicher, dass der Vertrag sowohl für Verkäufer als auch für Käufer die größtmöglichen Sicherheiten bietet. Insbesondere soll keine der Parteien ungesicherte Vorleistungen eingehen, weshalb die Zahlung des Kaufpreises regelmäßig von sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen abhängt. Gleichzeitig erfolgt die "Schlüsselübergabe" und Eigentumsumschreibung im Normalfall erst dann, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat. Diese rechtlichen Mechanismen finden sich in Ihrem notariellen Vertrag wieder, den ich Ihnen gerne im Rahmen der Beurkundung ausführlich erläutere.
Selbstverständlich ist kein Vorgang wie der andere, weshalb mein Team und ich ein besonderes Augenmerk auf die individuellen Besonderheiten Ihres Vorhabens werfen und Ihre Wünsche sorgfältig berücksichtigen. Wir bereiten Ihnen einen maßgeschneiderten Vertragsentwurf vor, ich erläutere Ihnen diesen ausführlich im Rahmen der Beurkundung und wir kümmern uns anschließend um die vollständige Abwicklung Ihres Vertrages.
Die Auswahl Ihres Notars obliegt alleine Ihnen. Es gibt keine "Zuständigkeiten" von Notaren für bestimmte Gemarkungen oder den Wohnsitz des Verkäufers/Käufers. Sie müssen sich schlicht auf einen gemeinsamen Notar einigen.
Auch die Notarkosten sind nicht "von Notar zu Notar" unterschiedlich, sondern sind einheitlich gesetzlich geregelt und richten sich ausschließlich nach dem Gegenstandswert.
Wenn wir Sie bei Ihrem Immobilienkauf / -verkauf begleiten sollen, füllen Sie gerne unsere Checkliste zur Vorbereitung des Vorgangs aus und übersenden Sie uns diese per Mail oder Post, oder kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Kauf von Immobilien zur Verfügung.
Schenkungen / Übertragungen
„Mit warmer Hand schenken ist besser, als mit kalter Hand, denn wer jemandem etwas schenkt, kann sich zumindest noch über einen warmen Händedruck freuen." - Sprichwort
Wenn Sie etwas zu Lebzeiten an Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder nahestehende Personen übertragen möchten, gestalte ich Ihnen als Notar gerne Ihren maßgeschneiderten Übergabevertrag. Gerne erläutern mein Team und ich Ihnen hierbei alle Vor- und Nachteile der lebzeitigen Übertragung und besprechen mit Ihnen, welche Rechte Sie sich ggf. trotz Übertragung vorbehalten könnten/sollten (z.B. Nießbrauchsrecht, Wohnrecht, Rückforderungsrecht, Rentenzahlung/Pflegeverpflichtung, etc.). Wenn gewünscht, gestalten wir Ihren Vertrag mit Herauszahlungsverpflichtungen z.B. an weitere Geschwister, Übernahme bestehender Darlehensverbindlichkeiten und ähnlichen "Gegenleistungen".
Da das Immobilienrecht gerade im Bereich von unentgeltlichen Übertragungen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bereit stellt, lässt sich Ihr Vorhaben am Besten in einem gemeinsamen Beratungsgespräch erörtern. Füllen Sie zur Vorbereitung des Vorgangs gerne unsere Checkliste aus und übersenden Sie uns diese per Mail oder Post, oder kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen und um die Schenkung/Übertragung von Immobilien zur Verfügung.
Wenn Sie etwas zu Lebzeiten an Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder nahestehende Personen übertragen möchten, gestalte ich Ihnen als Notar gerne Ihren maßgeschneiderten Übergabevertrag. Gerne erläutern mein Team und ich Ihnen hierbei alle Vor- und Nachteile der lebzeitigen Übertragung und besprechen mit Ihnen, welche Rechte Sie sich ggf. trotz Übertragung vorbehalten könnten/sollten (z.B. Nießbrauchsrecht, Wohnrecht, Rückforderungsrecht, Rentenzahlung/Pflegeverpflichtung, etc.). Wenn gewünscht, gestalten wir Ihren Vertrag mit Herauszahlungsverpflichtungen z.B. an weitere Geschwister, Übernahme bestehender Darlehensverbindlichkeiten und ähnlichen "Gegenleistungen".
Da das Immobilienrecht gerade im Bereich von unentgeltlichen Übertragungen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bereit stellt, lässt sich Ihr Vorhaben am Besten in einem gemeinsamen Beratungsgespräch erörtern. Füllen Sie zur Vorbereitung des Vorgangs gerne unsere Checkliste aus und übersenden Sie uns diese per Mail oder Post, oder kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen und um die Schenkung/Übertragung von Immobilien zur Verfügung.
Sonstige Grundstücksrechte / Grundschulden
Als Notar berate ich Sie und entwerfe ich Ihnen gerne auch die notwendigen Unterlagen zur Bestellung von sonstigen Grundstücksrechten, wie etwa Dienstbarkeiten (z.B. Leitungs- und Wegerechte) oder Grundpfandrechten (Grundschulden/Hypotheken).
Soll im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung eine Grundschuld bestellt werden, bitte ich Sie, uns die Bankunterlagen rechtzeitig vor der Beurkundung des Kaufvertrages zu übersenden. So "sparen" Sie sich einen weiteren Termin in unserem Büro.
Soll im Rahmen einer Kaufpreisfinanzierung eine Grundschuld bestellt werden, bitte ich Sie, uns die Bankunterlagen rechtzeitig vor der Beurkundung des Kaufvertrages zu übersenden. So "sparen" Sie sich einen weiteren Termin in unserem Büro.