Familienrecht.
Ehevertrag
Das Gesetz bietet künftigen und bereits verheirateten Eheleuten die Möglichkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der ehelichen und nachehelichen Zeit vertraglich anzupassen.
In einem Ehevertrag können unter anderem die güterrechtlichen Folgen im Falle einer Scheidung (z.B. Gütertrennung oder Modifzierung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs), Vereinbarungen im Hinblick auf einen etwaigen nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden. Selbstverständlich können sich die (zukünftigen) Eheleute auch auf Regelungen zum "Schicksal" der gemeinsamen Immobilie und darauf lastender Verbindlichkeiten einigen. Die Einigung auf einen gemeinsamen Ehevertrag ist keinesfalls Zeichen des Zweifelns am Bestand der Ehe, sondern soll Rechtsklarheit im Hinblick auf die vermögensrechtliche Situation schaffen und künftigen Streit vermeiden, um in Ihrer Ehe diesbezüglich lastenfrei leben zu können.
Eheverträge sind stets höchst individuelle Angelegenheiten und bedürfen der genauen Abstimmung auf Ihre familiäre Planung. Sie unterliegen einer strengen richterlichen Kontrolle, weshalb bereits beim Abschluss eines Ehevertrages die Interessen und Besonderheiten beider Eheleute besonders berücksichtigt werden müssen.
Als neutraler Amtsträger berate ich beide Eheleute gleichermaßen und unparteiisch bei der Gestaltung ihres Ehevertrages. Gerne zeige ich Ihnen die Vor- und Nachteile der verschieden Güterstandsmodelle auf und entwerfe mit Ihnen zusammen Ihren maßgeschneiderten Ehevertrag.
Wenn wir Sie bei der Errichtung Ihres Ehevertrages unterstützen sollen, kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Post, oder während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Ehevertäge zur Verfügung.
In einem Ehevertrag können unter anderem die güterrechtlichen Folgen im Falle einer Scheidung (z.B. Gütertrennung oder Modifzierung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs), Vereinbarungen im Hinblick auf einen etwaigen nachehelichen Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen werden. Selbstverständlich können sich die (zukünftigen) Eheleute auch auf Regelungen zum "Schicksal" der gemeinsamen Immobilie und darauf lastender Verbindlichkeiten einigen. Die Einigung auf einen gemeinsamen Ehevertrag ist keinesfalls Zeichen des Zweifelns am Bestand der Ehe, sondern soll Rechtsklarheit im Hinblick auf die vermögensrechtliche Situation schaffen und künftigen Streit vermeiden, um in Ihrer Ehe diesbezüglich lastenfrei leben zu können.
Eheverträge sind stets höchst individuelle Angelegenheiten und bedürfen der genauen Abstimmung auf Ihre familiäre Planung. Sie unterliegen einer strengen richterlichen Kontrolle, weshalb bereits beim Abschluss eines Ehevertrages die Interessen und Besonderheiten beider Eheleute besonders berücksichtigt werden müssen.
Als neutraler Amtsträger berate ich beide Eheleute gleichermaßen und unparteiisch bei der Gestaltung ihres Ehevertrages. Gerne zeige ich Ihnen die Vor- und Nachteile der verschieden Güterstandsmodelle auf und entwerfe mit Ihnen zusammen Ihren maßgeschneiderten Ehevertrag.
Wenn wir Sie bei der Errichtung Ihres Ehevertrages unterstützen sollen, kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Post, oder während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Ehevertäge zur Verfügung.
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Sollte Ihre Ehe tatsächlich scheitern, helfe ich Ihnen als Notar eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung im Hinblick auf die Rechtsfolgen der Scheidung zu finden. Auch hierbei bin ich als Notar zur absoluten Neutralität verpflichtet, werde keinen Ehegatten einseitig beraten, sondern habe immer beide Interessen im Blick.
In der Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie alle wesentlichen Rechtsfolgen einer Scheidung regeln, wie insbesondere den Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich, sowie das "Schicksal" der gemeinsamen Immobilie. Hierdurch lassen sich die Kosten einer Scheidung oftmals erheblich mindern.
Wenn wir Sie bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung unterstützen sollen, kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Post, oder während unserer Öffnungszeiten persönlich oder per Telefon um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Verfügung.
In der Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie alle wesentlichen Rechtsfolgen einer Scheidung regeln, wie insbesondere den Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich, sowie das "Schicksal" der gemeinsamen Immobilie. Hierdurch lassen sich die Kosten einer Scheidung oftmals erheblich mindern.
Wenn wir Sie bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung unterstützen sollen, kontaktieren Sie uns gerne per Mail oder Post, oder während unserer Öffnungszeiten persönlich oder per Telefon um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Verfügung.
Weitere familienrechtliche Angelegenheiten
Gerne unterstützen mein Team und ich Sie auch bei Ihren sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten, etwa wenn Sie Ihrem Ehegatten ein Grundstück oder Miteigentumsanteil im Wege einer sog. ehebedingten Zuwendung ("Schenkung unter Eheleuten") zukommen lassen möchten.
Auch wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und in einer sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, können die rechtlichen Rahmenbedingungen durch ein notarielle Urkunde festgelegt werden. Dies bietet sich gerade in diesem Fall umsomehr an, als dass das Gesetz keine speziellen Regelungen zur Trennung solcher Paare vorsieht. Insbesondere das "Schicksal" der gemeinsam erworbenen oder gebauten Immobilie sollte sorgfältig bedacht und ggf. geregelt werden.
Gerne beraten und unterstützen mein Team und ich Sie auch zu dem Themenkomplex Adoptionen, sowohl im Hinblick auf minderjährige Anzunehmende als auch auf dem Gebiet der Volljährigenadoption. Auch zu Fragen der Vaterschaftsanerkennung helfen wir Ihnen gerne weiter und bereiten die notwendigen Unterlagen für Sie vor.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie bei Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten unterstützen sollen. Kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder Post, oder während unserer Öffnungszeiten persönlich oder per Telefon um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Auch wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und in einer sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, können die rechtlichen Rahmenbedingungen durch ein notarielle Urkunde festgelegt werden. Dies bietet sich gerade in diesem Fall umsomehr an, als dass das Gesetz keine speziellen Regelungen zur Trennung solcher Paare vorsieht. Insbesondere das "Schicksal" der gemeinsam erworbenen oder gebauten Immobilie sollte sorgfältig bedacht und ggf. geregelt werden.
Gerne beraten und unterstützen mein Team und ich Sie auch zu dem Themenkomplex Adoptionen, sowohl im Hinblick auf minderjährige Anzunehmende als auch auf dem Gebiet der Volljährigenadoption. Auch zu Fragen der Vaterschaftsanerkennung helfen wir Ihnen gerne weiter und bereiten die notwendigen Unterlagen für Sie vor.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie bei Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten unterstützen sollen. Kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder Post, oder während unserer Öffnungszeiten persönlich oder per Telefon um das weitere Vorgehen zu besprechen.