Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung.
Patientenverfügung.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
In einer Notsituation, in der Sie ggf. nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu artikulieren, stellen sich zwei entscheidende Fragen: Wer soll für Sie entscheiden können und wie hat er in der konkreten Situation zu entscheiden? Die Beantwortung dieser Fragen können Sie durch Errichtung einer notariellen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung steuern.
Um sicherzustellen, dass Ihr Ehepartner und/oder Ihre nahen Angehörigen in Notsituationen Ihre vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten für Sie erledigen können, ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht hat den entscheidenden Vorteil, dass hiermit auch Angelegenheiten, für die gesetzlich eine notarielle Form vorgeschrieben ist (z.B. Grundstücksangelegenheiten) ohne Bestellung eines Betreuers erledigt werden können. Zudem haben Sie die Sicherheit, dass die Vollmacht rechtlich geprüft ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gerne erläutere ich Ihnen die mit einer Vorsorgevollmacht zusammenhängenden Rechtsfolgen und Möglichkeiten der Bevollmächtigten im Rahmen der Beurkundung. Überlassen Sie Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht einem vom Gericht bestellten, ggf. für Sie fremden Betreuer, sondern nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten und entscheiden Sie selbst, wer für Sie handeln können soll.
Die Frage, wie in einer gesundheitlich "aussichtslosen" Situation entschieden werden soll, können Sie vorab in einer notariellen Patientenverfügung festlegen. Hierbei wird genau festgelegt, in welchen Situationen wie zu entscheiden ist. Die notarielle Patientenverfügung hat für Sie den Vorteil, dass sie rechtlich geprüft ist, den aktuellen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aufgestellten Anforderungen entspricht und Ihnen die Regelungen im Rahmen der Beurkundung ausführlich erklärt werden.
Wenn wir Sie bei der Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung begleiten sollen, füllen Sie gerne unsere Checkliste zur Vorbereitung des Vorgangs aus und übersenden Sie uns diese per Mail oder Post, oder kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Verfügung.
Um sicherzustellen, dass Ihr Ehepartner und/oder Ihre nahen Angehörigen in Notsituationen Ihre vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten für Sie erledigen können, ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht hat den entscheidenden Vorteil, dass hiermit auch Angelegenheiten, für die gesetzlich eine notarielle Form vorgeschrieben ist (z.B. Grundstücksangelegenheiten) ohne Bestellung eines Betreuers erledigt werden können. Zudem haben Sie die Sicherheit, dass die Vollmacht rechtlich geprüft ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gerne erläutere ich Ihnen die mit einer Vorsorgevollmacht zusammenhängenden Rechtsfolgen und Möglichkeiten der Bevollmächtigten im Rahmen der Beurkundung. Überlassen Sie Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht einem vom Gericht bestellten, ggf. für Sie fremden Betreuer, sondern nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten und entscheiden Sie selbst, wer für Sie handeln können soll.
Die Frage, wie in einer gesundheitlich "aussichtslosen" Situation entschieden werden soll, können Sie vorab in einer notariellen Patientenverfügung festlegen. Hierbei wird genau festgelegt, in welchen Situationen wie zu entscheiden ist. Die notarielle Patientenverfügung hat für Sie den Vorteil, dass sie rechtlich geprüft ist, den aktuellen von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof aufgestellten Anforderungen entspricht und Ihnen die Regelungen im Rahmen der Beurkundung ausführlich erklärt werden.
Wenn wir Sie bei der Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung begleiten sollen, füllen Sie gerne unsere Checkliste zur Vorbereitung des Vorgangs aus und übersenden Sie uns diese per Mail oder Post, oder kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten gerne persönlich oder per Telefon. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Verfügung.